AGB

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Enrico Gering gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Enrico Gering ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, worin alle vereinbarten
Dienstleistungen (Leistungen von Enrico Gering) sowie die Vergütung festgehalten werden.

Erfolgt die Annahme durch Enrico Gering nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber
bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen.

Die Angebote von Enrico Gering sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang
bei Enrico Gering gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Enrico Gering als angenommen,
sofern Enrico Gering nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass Enrico Gering den Auftrag annimmt.

3. Subunternehmer

Enrico Gering ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu betrauen.

Die Stellung von Enrico Gering als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4. Leistung und Honorar

Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Enrico Gering für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Enrico Gering ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen von Enrico Gering, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Enrico Gering sowie Spesen, Fahrtkosten, Diäten u. dgl.

Alle Enrico Gering erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von Enrico Gering sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten
um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird Enrico Gering den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich
widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von Enrico Gering,
die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Enrico Gering eine angemessene Vergütung.
Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte,
Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich an Enrico Gering zurückzustellen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote
geltenden „Honorarrichtlinien“ von Enrico Gering.

5. Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht Enrico Gering ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten
Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Enrico Gering nach
der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Enrico Gering, insbesondere die Präsentationsunterlagen
und deren Inhalt im Eigentum von Enrico Gering; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen;
die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Enrico Gering zurückzustellen.

6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Enrico Gering, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl
auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Enrico Gering schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von Enrico Gering (z. B. Ideen, Konzepte, Programme, Scripts etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum
von Enrico Gering. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum
vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Enrico Gering darf der Kunde
die erbrachten Leistungen nur selbst und im festgelegten Einsatzbereich und Einsatzgebiet nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Änderungen von Leistungen, die von Enrico Gering erbracht wurden, sind für den Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung
von Enrico Gering und – soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen von Enrico Gering, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht,
ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Enrico Gering erforderlich.
Dafür steht Enrico Gering und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag mit Enrico Gering. Bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen
des jeweiligen Lizenzinhabers.

8. Kennzeichnung

Enrico Gering ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Enrico Gering und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen,
ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

9. Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von Enrico Gering sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von Enrico Gering
erbrachten Leistung überprüfen lassen. Enrico Gering veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden;
die damit verbundenen Kosten hat der Kunden zu tragen.

10. Termine

Enrico Gering bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings
erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Enrico Gering eine angemessene Nachfrist gewährt hat.
Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Enrico Gering. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz
aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Enrico Gering. Unabwendbare oder unvorhersehbare
Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern – entbinden Enrico Gering jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

11. Mitwirkungspflicht

Der Kunde erkennt an, dass Enrico Gering für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung seiner Leistungserbringung auf die Mithilfe
des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, Enrico Gering bestmöglich zu unterstützen.

Verzögerungen, durch Verletzungen der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Lieferfristen
verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Stehzeiten und Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

12. Zahlung

Rechnungen von Enrico Gering sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe 12 % p. a., als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Enrico Gering.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

13. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Enrico Gering schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Enrico Gering zu.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Enrico Gering beruhen.

14. Haftung

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von Enrico Gering vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen,
ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von Enrico Gering vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben,
wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung
der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch Enrico Gering für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden,
wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Enrico Gering nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen
sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme Enrico Gering selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Enrico Gering schad- und klaglos.
Der Kunde hat Enrico Gering somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Enrico Gering aus der
Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Kunde stellt Enrico Gering von Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn Enrico Gering
ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Maßnahmen mitgeteilt hatte. Sollte Enrico Gering daraus Schaden entstehen,
so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile nicht rechtwirksam sein oder ungültig werden,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist entweder durch eine geltungserhaltende Reduktion
den gesetzlichen Vorschriften anzupassen oder durch eine gültige, welche den angestrebten Ziel möglichst nahe kommt zu ersetzen.

16. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Enrico Gering und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen
ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Enrico Gering. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Enrico Gering und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten
wird das für den Sitz von Enrico Gering örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Enrico Gering ist jedoch auch berechtigt, ein anderes,
für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.